Ohne Störerhaftung

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, mit der die Störerhaftung für öffentliche WLAN-Betreiber abgeschafft werden soll. Das Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten. Damit soll auch das Abmahnrisiko verringert werden, dem Betreiber eines öffentlichen WLANs in Deutschland ausgesetzt sind. Dazu wird im Laufe des Jahres auch noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet, der über einen konkreten Fall entscheidet, in dem der private Betreiber eines WLAN-Hotspots von einem Unternehmen der Musikindustrie abgemahnt worden war. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.