Verfahren zu Linksetzung

Wer einen Link zu Inhalten im Internet setzt, die Urheberrechte verletzen, verhält sich nicht rechtswidrig. Dies jedenfalls ist die Ansicht eines Gutachters für den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der in seiner Stellungnahme für den EuGH zudem die Meinung vertritt, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob die Person, die den Link setze, von dem Verstoß wisse oder nicht.  Ein Urteil in dem Verfahren (Rechtssache C-160/15) wird erst in einigen Monaten erwartet.